Du hast bereits in deiner Stadt und in der nähren Umgebung ausgestellt, möchtest jetzt aber einen Schritt weitergehen?
Dann wäre der nächste Schritt, in einer größeren Stadt auszustellen. Oder sogar internationale Ausstellungsmöglichkeiten zu nutzen um in einer der wichtigen Kunstmetropolen wie Paris, New York, London oder Miami präsent sein.
Ein gutes Netzwerk internationaler Galerien…
Wir verfügen über ein gutes Netzwerk internationaler Galerien und über zwei Jahrzehnte Erfahrung im Kunstbetrieb. Zuverlässig und zu fairen Konditionen unterstützen wir dich dabei, internationale Ausstellungsmöglichkeiten zu nutzen und deine Werke bei unseren Kooperationspartnern zu präsentieren.
Internationale Ausstellungsmöglichkeiten: Geschäfte innerhalb der EU
Innerhalb der EU ist es mittlerweile sehr einfach, Handel zu treiben, in der EU gilt ein einheitliches Zollrecht. Das macht es einfach, internationale Ausstellungsmöglichkeiten zu nutzen.
Die EU stützt seit Jahrzehnten den freien Handel innerhalb der EU-Länder. Lieferungen an Unternehmer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) sind im Herkunftsland grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Im Bestimmungsland, also beim Empfänger, unterliegt die Lieferung dann ggf. der Erwerbsbesteuerung. Für dieses Verfahren werden die eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die des Empfängers im anderen EU-Mitgliedstaat benötigt.
Eine Ausnahme bilden Verkäufe an Privatpersonen mit Wohnsitz in der EU: diese sind in Deutschland steuerpflichtig. D. h. du musst in deiner Rechnung die gesetzliche MwSt. ausweisen (8nd sie dann entsprechend ans Finanzamt abführen).
Wenn du also z. B. in Holland ausstellst und dort an eine Kanzlei oder einen Firmenchef verkaufst, fällt keine Mehrwertsteuer an. Wenn du diesen Umstand berücksichtigst, kannst du unter Umständen deine Preise anders kalkulieren. Vielleicht rechnet sich eine Ausstellung unterm Strich dann trotz der zusätzlichen Reise- und Übernachtungskosten?
Weitere Infos zu innergemeinschaftlichen Lieferungen: → http://www.hk24.de
Internationale Ausstellungsmöglichkeiten: Lieferungen in Drittländer
Bei einer Ausfuhr oder dem Verkauf in ein Drittland, also in ein Land, das nicht Mitglied der EU ist, gibt es deutlich mehr zu beachten. Jedes Land hat eigene Zölle und auch die Umsatzssteuersätze unterscheiden sich von Land zu Land. Die zolltechnischen Formalitäten werden in diesem Fall normalerweise von der jeweils beauftragten Spedition erledigt. Dazu musst du u. a. eine Werkliste nebst Warenwert und Werkfotos einreichen.
Wenn du dabei deine Werke selbst ins Ausland bringen willst, gibt es die Möglichkeit, die Zollpapiere gegen Gebühr von einer Zollagentur ausfüllen zu lassen.
Verkäufe von Originalen der Bildenden Kunst an Kunden im nicht-EU-Ausland sind immer steuerbefreit – egal ob es sich beim Kunden um eine Privatperson oder um ein Unternehmen handelt.
Mehr Infos zum Thema überregionale und internationale Ausstellungen
Viel Wissenswertes zum Thema findest du auf den folgenden Seiten:
- https://www.touring-artists.info/
- bzw. speziell zu Zollfragen im grenzüberschreitenden Verkehr von Kunstwerken: https://www.touring-artists.info/…/ueber-eu-grenzen-hinaus
- http://www.zoll.de/
- https://www.ihk.de/
Bei allen Fragen zu Transport und Transportversicherung helfen wir dir gerne.
Bitte beachte, dass wir die hier publizierten Informationen sorgsam recherchiert haben, jedoch keine Haftung für deren Richtigkeit übernehmen können. Frage im Zweifelsfall also immer bei deinem eigenen Steuerberater nach, ob du in einem bestimmten Fall Umsatzsteuer berechnen musst bzw. davon befreit bist.