Bewerbung: bis 31.07.2020
Zielgruppe: freischaffende KünstlerInnen mit Wohnsitz Bayern
Ort: Bayern
Beschreibung
Mit dem Atelierförderprogramm Bayern sollen auch weiterhin bis zu 100 Bildende Künstlerinnen und Künstler in Bayern in ihrem Schaffen unterstützt werden werden. Für die Dauer von zwei Jahren erhalten sie einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 230 Euro zu ihren Atelierkosten. Der nächste Förderzeitraum beginnt – unter dem Vorbehalt der Bewilligung entsprechender Mittel durch den Bayerischen Landtag – am 1. Januar 2021. Die Zuschüsse werden auf Empfehlung einer aus mindestens fünf Fachleuten bestehenden Auswahlkommission vergeben, die im Herbst 2020 wieder zusammentreten wird. Entscheidendes Kriterium bei der Auswahl sind die künstlerischen Leistungen der Bewerberinnen und Bewerber.
Zielgruppe: hauptberuflich freischaffend arbeitende Künstlerinnen und Künstler ohne Altersbegrenzung und mit abgeschlossener künstlerischer Ausbildung. Die Bewerber müssen außerdem seit mindestens zwei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und dürfen ein bestimmtes Jahresnettoeinkommen Alleinstehende: 15.500 Euro, Verheiratete: 23.000 Euro) nicht überschreiten.
Alle Infos:
- Ansprechpartner bei den Regierungen für das Atelierförderprogramm
- Bewerbungsbogen 2020+2021
- Merkblatt für Bewerberinnen und Bewerber
Bewerbung
Bewirb dich mit den passenden Unterlagen bitte direkt bei:
Regierung, in deren Bezirk sich der Hauptwohnsitz der Bewerberin oder des Bewerbers befindet (s. Ansprechpartner bei den Regierungen für das Atelierförderprogramm)