Künstler ist man nicht nur im Atelier oder auf Vernissagen. Künstlerische Tätigkeit und Künstlerstatus zählt auch beim Finanzamt oder bei Kranken- und Rentenversicherung. Was genau gibt es hier zu beachten?
Künstlerisch tätig sein: Am Anfang stehen Statusfragen
Klar, Künstler sein ist sehr cool. Abgesehen davon – und hierfür interessieren sich Behörden etc. viel mehr – ist man als Künstler meist selbständig (→ wichtig für das Finanzamt) in einem freien Beruf künstlerisch (→ Künstlersozialkasse) tätig.
Status: selbständig
Als Künstler ist man in der Regel selbständig künstlerisch tätig. D. h. man arbeitet auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko. Mit der selbständigen Tätigkeit sind allerdings einige Pflichten verbunden:
- man muss sich → beim Finanzamt anmelden
- und dabei ist man möglicherweise → umsatzsteuerpflichtig.
- Außerdem ist es erforderlich, dass man sich selbst um → Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung kümmert
- und sich vor eventuelle Risiken, die im Zusammenhang mit dem eignen Beruf stehen, mit passenden → Versicherungen schützt.
Außerdem ist man als Künstler ein Einzelkämpfer.
- → Berufsverbände sind daher wichtige Interessenvertretungen.
- Man muss sich selbst um alle → Informationen kümmern, die man für die Ausübung seines Berufs braucht.
Wir haben zu den einzelnen Punkten die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Folge also einfach dem Link zum jeweiligen Thema, das dich interessiert. Solltest du weitere Fragen haben, dann beraten wir dich auch gerne individuell.
Für Selbständige in der Kultur- und Kreativwirtschaft gibt es auch Onlineangebote zur Professionalisierung, beispielsweise von der Online Academy.