Bewerbung: bis 04.10.2017
Zielgruppe: alle KünstlerInnen mit Lebensmittelpunkt LK Starnberg oder Anrainergemeinden
Ort: Starnberg
Beschreibung
- 1. Preis: Der/die GewinnerIn des Starnberger Kunstpreises darf vom 1. Februar 2018 bis 31. Januar 2020 im Paul-Thiem-Atelier in der Josef-Fischhaber-Straße arbeiten und es kostenlos nutzen. Im Anschluss wird die Stadt Starnberg für die Preisträgerin/den Preisträger eine Kunstausstellung organisieren.
- 2. Preis und 3. Preis: Die Stadt Starnberg tätigt jeweils einen Gemäldeankauf.
Zur Teilnahme beim Starnberger Kunstpreis berechtigt sind alle Künstlerinnen und Künstler mit Lebensmittelpunkt im Landkreis Starnberg oder in den Anliegergemeinden des Starnberger Sees. Die Wettbewerbsteilnehmer reichen drei Arbeiten zur Beurteilung durch eine Jury ein. Es werden nur gerahmte oder gespannte und mit sicherem Aufhänger versehene Bilder entgegengenommen. Sogenannte Bildträger (geklammerte Glasplatten) können leider nicht akzeptiert werden.
Bewerben
Bitte reiche deinen Wettbewerbsbeitrag für den Starnberger Kunstpreis ggf. mit den passenden Unterlagen am Mittwoch, 4. Oktober 2017, 8 bis 13 Uhr und 15 bis 19 Uhr direkt beim Auslober ein:
Vogelanger 2 | Schlossberghalle Starnberg